Personenbefoerderung / Fahrgastbefoerderung
Wir führen für alle Führerscheine der Fahrerlaubnisverordnung die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen durch.
- Psychologische Leistungsüberprüfung nach Anlage 5.2 FeV (Gutachten)
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
- Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Fernzielreisen.