Wir erstellen für Sie verkehrsmedizinische Gutachten und Bescheinigungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV und dem Straßenverkehrsgesetz.
Hierzu zählen insbesondere:
Weiterhin kann ein Gutachten vom Verkehrsamt oder der Führerscheinstelle auferlegt werden. Mit Hilfe eines Gutachtens kann beispielsweise die Verlängerung eines LKW-Führerscheines trotz gesundheitlicher Einschränkungen gewährt werden (z.B. u.U. auch bei insulinpflichtigem Diabetes). Gleiches gilt für die Wiedererteilung nach Alkoholproblemen o.a.