Verkehrsmedizin

Bus & Taxi Personenbefoerderung

Wir führen für alle Führerscheine der Fahrerlaubnisverordnung die entsprechenden ärztlichen Untersuchungen durch.

  • Psychologische Leistungsüberprüfung nach Anlage 5.2 FeV (Gutachten)
  • Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5.1 FeV
  • Augenuntersuchung nach Anlage 6 FeV

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E oder zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Fernzielreisen.