Wir sind Inhaber der Ermächtung nach §175 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Daher können wir Ihnen die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzuntersuchung anbieten.
Hinweis: Diese Untersuchung ist nicht über unser Online-System buchbar. Diese Untersuchung bedarf der Kontaktaufnahme per E-Mail. Es folgt ein Kostenvoranschlag, der vom Arbeitgeber bestätigt werden muss.
Inhaltliche Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie hier:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/strahlenschutz