Leistungen

Strahlenschutz Untersuchung

Wir sind Inhaber der Ermächtung nach §175 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Daher können wir Ihnen die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzuntersuchung anbieten.

Hinweis: Diese Untersuchung ist nicht über unser Online-System buchbar. Diese Untersuchung bedarf der Kontaktaufnahme per E-Mail. Es folgt ein Kostenvoranschlag, der vom Arbeitgeber bestätigt werden muss.

Inhaltliche Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie hier:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/strahlenschutz